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Impressum

Für den Inhalt verantwortlich:

MO Elektro GmbH

Steinberg 321

8563 Ligist 

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Email: office@mo-elektro.at

Web: www.mo-elektro.at

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Mit bestem Wissen und Gewissen barrierefrei erstellt. Sollten dennoch Nicht Barrierefreie Inhalte zu finden sein, bitte scheuen Sie nicht, uns sofort zu kontaktieren. Wir versuchen dann schnellstmöglich Verbesserungen zu schaffen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die MO elektro GmbH, Steinberg 321, 8563 Ligist, im Rahmen des Unternehmens MO Elektro GmbH, FN 611696d, im Folgenden kurz als MO bezeichnet, welches den Geschäftszweig der Elektrotechnik hat, für seine jeweiligen Vertragspartner erbringt.

 

MO vereinbart mit seinem Vertragspartner, dass auf sämtliche Lieferungen und Leistungen die AGB des MO in der jeweils zum Vertragsabschluss geltenden Fassung anzuwenden sind. Die Geltung entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich abbedungen.

 

2. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen MO und dem Vertragspartner kommt durch übereinstimmende Willenserklärung von MO und seinem Vertragspartner über den Vertragsgegenstand, die Art der Leistung und das hierfür zu entrichtende Entgelt zustande, wobei die Annahme eines mündlichen oder schriftlichen Angebots des MO durch mündliche oder schriftliche Willenserklärung des jeweiligen Vertragspartners möglich ist. Bei schriftlichen Angeboten schließt MO diese AGB unmittelbar dem Angebot bei, bei mündlichen Angeboten werden die AGB im Zuge der Angebotslegung mitübergeben und zur Kenntnis gebracht. Mit Angebotsannahme durch den Vertragspartner, unabhängig ob schriftlich oder mündlich, gelten auch diese AGB als vom Vertragspartner vollinhaltlich akzeptiert.

 

3. Entgelt

Die Fälligkeit des jeweiligen Entgeltanspruchs von MO gegenüber dem Vertragspartner tritt mit Rechnungslegung ein. Als Leistungsfrist werden 14 Tage nach Rechnungslegung vereinbart.

 

Die Höhe des Entgeltanspruchs bemisst sich nach dem Angebot des MO. Die Höhe des im Angebot genannten Entgelts richtet sich immer nur nach dem zum Zeitpunkt der Angebotslegung bestehenden Kenntnisstand des MO über die Art und den Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen. Wenn während der Leistungserbringung ursprünglich nicht kalkulierbare Mehraufwände und Kosten notwendig werden, wird MO den Vertragspartner hierüber zeitnah in Kenntnis setzen. Gleichzeitig kommt MO in diesem Fall, unabhängig vom ursprünglichen Angebot, ein Anspruch auf ein angemessenes, sich nach den gewöhnlichen Stundensätzen und Preisen des MO errechnendes Entgelt auch für jene, bei der Angebotserstellung nicht kalkulierbaren Mehrleistungen zu.

 

Wenn die Leistung des MO darin besteht, ein Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E-8101 über eine PV-Anlage zu erstellen, besteht ein Entgeltanspruch für den entstandenen Aufwand des MO auch dann, wenn dieses Prüfprotokoll negativ ausfällt.

 

4. Eigentumsvorbehalt

Bei Lieferung von Waren durch MO bleibt dieser bis zur vollständigen Bezahlung des auf diese Warenlieferung entfallenden Kaufpreises Alleineigentümer der gelieferten Ware bzw. findet vor Kaufpreiszahlung keine Eigentumsübertragung an den Vertragspartner statt.

 

5. Haftung

Wenn MO ein positives Prüfprotokoll für eine PV-Anlage nach OVE/ÖNORM E-8101 ausstellt, ohne diese PV-Anlage selbst montiert und installiert zu haben, übernimmt MO mit Ausstellung dieses Prüfprotokolls gegenüber dem Vertragspartner keine gewährleistungs- oder sonstige schadenersatzrechtliche Haftung für wie auch immer geartete Mängel, die aus einer technisch mangelhaften Montage oder Installation der Anlage resultieren. Dies gilt auch dann, wenn MO zwar die PV-Anlage geliefert, die Installation und Montage jedoch von Dritten bewerkstelligt wurde und der Mangel nicht auf eine mangelhafte Beschaffenheit der Anlage selbst zurückzuführen ist. Ebenso wird durch Ausstellung eines positiven Prüfprotokolls keine Haftung für die (bauliche) Beschaffenheit des jeweiligen Unterbaus übernommen, auf dem die PV-Anlage montiert wurde.

 

Für die Richtigkeit des Prüfprotokolls selbst wird von MO in den oben genannten Fällen nur insoweit eine Haftung übernommen, als allfällige Mängel im Zuge der, für die Ausstellung des Prüfprotokolls notwendigen Anlagendokumentation augenscheinlich und ohne eingehende Überprüfung wahrgenommen werden können.

 

6. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Mit Annahme dieser AGB erklärt sich der Vertragspartner mit der Archivierung und Verarbeitung von persönlichen und sensiblen Daten sowie deren Weitergabe an dritte Personen einverstanden, sofern diese Personen zwingend die Leistungserbringung durch MO eingebunden werden müssen. Diese Einwilligung kann vom Vertragspartner jederzeit widerrufen werden, was jedoch zur Folge haben kann, dass eine weitere Inanspruchnahme von Leistungen von MO nicht mehr möglich ist.

 

Ein Widerruf dieser Einwilligungserklärung hat unmittelbar gegenüber MO stattzufinden.

 

7. Anwendbares (Sach-)recht und Gerichtsstand

Auf die vertragliche Beziehung und daraus resultierende schadenersatz- oder bereicherungsrechtliche Ansprüche zwischen MO und seinem Vertragspartner ist ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich anwendbar.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus den Vertragsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und MO resultierenden Rechtsstreitigkeiten ist das Bezirksgericht Voitsberg.

 

8. Schlussbestimmungen

Jegliche Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Klauseln nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder der übrigen Bestimmungen der AGB nicht.

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